ZeltCON 2024 | Platzordnung

Platzordnung

Zeltplatzordnung

Diese Zeltplatzordnung soll das gemeinsame Zusammenleben von Campern untereinander, sowie den restlichen Nutzern unserer Einrichtung erleichtern.

  1. Für den Müll stehen diverse Container zur Verfügung. Die Hauptmüllsammelstelle befindet sich am Weg oberhalb des ZWIG. Hier gibt es auch Altglascontainer. Zusätzlich gibt es Mülltonnen bei der Anmeldung am Haupthaus und direkt auf dem Zeltplatz.

  2. Lagerfeuer nur an den dafür vorgesehenen Stellen. Feuerholz kann durch das Feriendorf gegen Bezahlung gestellt werden oder auf dem Gelände und am Rand der angrenzenden Wälder selbst gesammelt werden. Das Jurtenholz am Zeltplatzeingang ist KEIN Brennholz!

  3. Brandschutz beachten! Gern stellen wir kostenlos mobile Feuerlöscher zu Verfügung, die natürlich bei Inbetriebnahme oder Beschädigung der TÜV-Plombe bezahlt werden müssen!

  4. Unsere Wiesen werden von Tieren beweidet, daher bitte Zigarettenstummel, Kronkorken und anderen Unrat nicht auf die Wiesen werfen, sondern sammeln und in die dafür vorgesehenen Mülltonnen entsorgen.

  5. Sämtliche öffentlichen Sanitäreinrichtungen werden von unserem Personal bei Bedarf gereinigt. Ebenso kontrollieren wir täglich Toilettenpapier, Papierhandtücher und Seife und sorgen bei Bedarf für Nachschub. Zu den öffentlichen Sanitäreinrichtungen gehören neben dem Waschblockhaus, die Toiletten bei der Turnhalle und die Toiletten im ZWIG, wenn diese von der Gruppe genutzt werden.

  6. In der Zeit von 22.00 - 7.30 Uhr ist Nachtruhe, in der wir unseren Gästen und der Natur eine Lärmpause gönnen. Auch auf dem großen Zeltplatz ist in dieser Zeit der Lärmpegel entsprechend anzupassen.

  7. Bauwerke, insbesondere Staudämme im Bach, sind vor Abreise wieder zu entfernen.

  8. Unsere Zeltwiesen haben eine gut funktionierende Drainage, deshalb keine Schützengräben ausheben! Gern stellen wir bei wirklich dauerhaft schlechtem Wetter als Wegebaumaterial kostenlos Stroh zur Verfügung.

  9. Der Wald auf der anderen Bachseite ist Landschaftsschutzgebiet mit einer besonderen Klassifizierung, nämlich FFH (Flora-Fauna-Habbitat). D.h. er steht unter Naturschutz und ein Begehen muss unbedingt vermieden werden. Wanderungen durch den und Spiele im Wald sind mit der Feriendorfleitung abzusprechen, da sie Eigentum der Stadt sind und damit gewissen Auflagen unterliegen. Der Wald auf der anderen Bachseite ist grundsätzlich nicht für Geländespiele und Waldaktionen nutzbar. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich bei Bedarf an.

  10. Das Befahren und Parken auf sämtlichen Wiesen einschließlich des Zeltplatzes ist, außer zum Ausladen, streng verboten! Wohnwagen und Wohnmobile sind auf dem gesamten Gelände nicht erlaubt. Ausnahmen müssen bei der Feriendorfleitung nachgefragt werden.

  11. - 999. Alles was jetzt nicht aufgeführt ist, aber was dem normalen zwischenmenschlichen Umgang widerspricht, was anderen Kosten oder Kopfweh bereitet (§1 Straßenverkehrsordnung gilt entsprechend) ist hiermit verboten!

Stand: 22.05.2018

 

Impressum

Angaben gem. § 5 TMG

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