Sonntag, 6. Oktober 2024
Die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Teilnahmebedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung möglichen Belange.
Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter (Verein zur Förderung von Brief- und Simulationsspielen e.V. [VFBS e.V.]).
Die Haftung des Veranstalters wird wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus.
Minderjährige Teilnehmer benötigen für die Veranstaltung eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten sowie eine volljährige Aufsichtsperson. Die Einverständniserklärung und die Bestätigung über die Aufsichtsperson sind während der Veranstaltung vom Minderjährigen immer mit sich zu führen.
Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Zelten, Lagerfeuer). Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren. Er ist während der Dauer der Veranstaltung für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.
Der Teilnehmer verpflichtet sich den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dem Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebetrages (auch anteilig) zukommt.
Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt im Voraus per Überweisung oder direkt auf der Veranstaltung. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich umgehend nach dem Eintreffen beim Veranstalter anzumelden. Angemeldete Teilnehmer erhalten einen Button. Der Button ist jederzeit auf dem Veranstaltungsgelände bei sich zu führen.
Bei Anmeldung im Namen und auf Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail sowie Kfz-Kennzeichen und Marke und Farbe des Fahrzeugs umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus können vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert werden (Charaktername, Klasse, etc.) Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben.
Ausführliche Datenschutzerklärung: Datenschutz
Ergänzungen, änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit eigenen Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt hierbei keine Haftung für Beschädigungen durch dem Veranstalter fremde Dritte. Der Parkplatz ist nicht überwacht. Für Diebstahl wird nicht gehaftet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt.
Es gilt die Zeltplatzordnung des Veranstaltungsortes (CVJM Feriendorfes, Herbstein) welche aushängt.
Der Teilnehmer verpflichtet sich auf dem ZeltCON, die Natur und die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll muss stets in den dafür vorgesehenen Behältern getrennt nach Materialien aufgrund der Sortiervorschriften des Veranstaltungsortes entsorgt werden. Kosten, die auf fehlender Wertstofftrennung basieren, werden dem Verursacher in voller Höhe berechnet.
Bestimmungen zu Schutzgebieten (Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiet) sind einzuhalten. Für Schäden haftet der Verursacher.
Hunde sind auf dem ZeltCON gestattet. ABER es besteht absoluter Leinenzwang und Ausscheidungen müssen sofort entfernt werden. Außerdem sind die Hunde unverzüglich bei der Orga anzumelden.
Ton-, Bild-, Film- und Videoaufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.
Flyer Dritter dürfen nur mit Erlaubnis des Veranstalters verteilt werden.
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der AGB / Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.